Gefährdungsbeurteilung
Zur Risikominimierung und für höchste Sicherheit sensibler Technologien: die Gefährdungsbeurteilung von Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik (gemäß ArbSchG)

Denn nur eine sichere Technik ist auch eine gute Technik!
Die Betriebssicherheit von Klimaanlagen, Lüftungs- und kältetechnischen Anlagen ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch essenziell, um Mitarbeitende, Kunden und Betriebsmittel zu schützen.
Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen, diese zu minimieren und zugleich den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

- Rechtssicherheit: Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Pflicht. Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
- Risiken minimieren: Gefahren durch unsachgemäße Installation, Betrieb oder Wartung werden frühzeitig identifiziert und beseitigt.
- Ausfallzeiten verhindern: Durch präventive Maßnahmen vermeiden Sie Störungen, verlängern die Lebensdauer Ihrer Anlagen und reduzieren ungeplante Stillstandzeiten.
- Mitarbeitersicherheit: Der Schutz Ihrer Mitarbeitenden steht im Vordergrund – von der Vermeidung von Unfällen bis zur Sicherstellung gesundheitlich unbedenklicher Bedingungen.
Rechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährdungssituation von und durch RLT- und Kälteanlagensind folgende Gesetze und Verordnungen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu erfassen und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV regelt die Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich raumlufttechnischer Anlagen.
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Diese Regeln konkretisieren die Vorgaben der BetrSichV und bieten praktische Leitlinien für die sichere Nutzung Ihrer Anlagen.
- DGUV Vorschrift 3: Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und ist insbesondere für Klima- und Lüftungsanlagen relevant.
Wie können wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen?
Unsere Leistungen für Sie im Detail
1. Detaillierte Gefährdungsanalyse
- Identifikation potenzieller Gefährdungen in allen Phasen: Installation, Betrieb und Wartung.
- Bewertung spezifischer Risiken, z. B.:
Mechanische Gefährdungen (z. B. durch bewegliche Teile).
Elektrische Gefährdungen (z. B. durch defekte Anschlüsse oder Isolationsmängel).
Hygienische Gefährdungen (z. B. durch mikrobiellen Befall).
Thermische Gefährdungen (z. B. durch Heiß- oder Kaltwasserleitungen).
2. Gesetzeskonforme Dokumentation
- Erstellung einer ausführlichen Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und BetrSichV.
- Empfehlung von Maßnahmen zur Risikominimierung und deren Priorisierung.
- Integration in bestehende Sicherheitsmanagementsysteme.
3. Maßgeschneiderte Lösungen
- Entwicklung individueller Maßnahmenpläne, die auf Ihre spezifischen Anlagen und Betriebsbedingungen abgestimmt sind.
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen, z. B. durch Schulungen oder bauliche Anpassungen.
4. Wiederkehrende Überprüfungen
- Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen, um neue Risiken frühzeitig zu erkennen.
- Anpassung bestehender Maßnahmen an geänderte Betriebsbedingungen oder neue gesetzliche Vorgaben.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung durch uns ab?
Analyse Ihrer Anlagen:
- Sichtprüfung der Anlagen und Bewertung des aktuellen Zustands.
- Erfassung aller Betriebsbedingungen, z. B. Nutzungszeiten, Umgebungsbedingungen und Wartungshistorie.
Risikobewertung:
- Identifikation potenzieller Gefahrenquellen.
- Bewertung des Risikograds unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenspotenzial.
Maßnahmenplanung:
- Entwicklung von Lösungen, die Risiken beseitigen oder minimieren.
- Priorisierung der Maßnahmen anhand der Dringlichkeit.
Dokumentation:
- Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
- Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit und Integration in bestehende Sicherheitskonzepte.
Umsetzungsbegleitung: (optional)
- Unterstützung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
- Nachkontrolle und Anpassung bei Bedarf.
Ihre Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung durch uns
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gefährdungsbeurteilung
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