Gefährdungs­beurteilung

Zur Risikominimierung und für höchste Sicherheit sensibler Technologien: die Gefährdungsbeurteilung von Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik (gemäß ArbSchG)

Denn nur eine sichere Technik ist auch eine gute Technik!

Die Betriebssicherheit von Klimaanlagen, Lüftungs- und kältetechnischen Anlagen ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch essenziell, um Mitarbeitende, Kunden und Betriebsmittel zu schützen.

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen, diese zu minimieren und zugleich den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Warum ist eine Gefährdungs­beurteilung so wichtig?

  • Rechtssicherheit: Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Pflicht. Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
  • Risiken minimieren: Gefahren durch unsachgemäße Installation, Betrieb oder Wartung werden frühzeitig identifiziert und beseitigt.
  • Ausfallzeiten verhindern: Durch präventive Maßnahmen vermeiden Sie Störungen, verlängern die Lebensdauer Ihrer Anlagen und reduzieren ungeplante Stillstandzeiten.
  • Mitarbeitersicherheit: Der Schutz Ihrer Mitarbeitenden steht im Vordergrund – von der Vermeidung von Unfällen bis zur Sicherstellung gesundheitlich unbedenklicher Bedingungen.

Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährdungssituation von und durch RLT- und Kälteanlagensind folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu erfassen und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
  • Betriebs­sicherheits­verordnung (BetrSichV): Die BetrSichV regelt die Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, einschließlich raumlufttechnischer Anlagen.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Diese Regeln konkretisieren die Vorgaben der BetrSichV und bieten praktische Leitlinien für die sichere Nutzung Ihrer Anlagen.
  • DGUV Vorschrift 3: Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und ist insbesondere für Klima- und Lüftungsanlagen relevant.

Wie können wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen?

Unsere Leistungen für Sie im Detail

1. Detaillierte Gefährdungsanalyse

  • Identifikation potenzieller Gefährdungen in allen Phasen: Installation, Betrieb und Wartung.
  • Bewertung spezifischer Risiken, z. B.:
    Mechanische Gefährdungen (z. B. durch bewegliche Teile).
    Elektrische Gefährdungen (z. B. durch defekte Anschlüsse oder Isolationsmängel).
    Hygienische Gefährdungen (z. B. durch mikrobiellen Befall).
    Thermische Gefährdungen (z. B. durch Heiß- oder Kaltwasserleitungen).

2. Gesetzeskonforme Dokumentation

  • Erstellung einer ausführlichen Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und BetrSichV.
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Risikominimierung und deren Priorisierung.
  • Integration in bestehende Sicherheits­management­systeme.

3. Maßgeschneiderte Lösungen

  • Entwicklung individueller Maßnahmenpläne, die auf Ihre spezifischen Anlagen und Betriebsbedingungen abgestimmt sind.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen, z. B. durch Schulungen oder bauliche Anpassungen.

4. Wiederkehrende Überprüfungen

  • Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen, um neue Risiken frühzeitig zu erkennen.
  • Anpassung bestehender Maßnahmen an geänderte Betriebsbedingungen oder neue gesetzliche Vorgaben.

Wie läuft eine Gefährdungs­beurteilung durch uns ab?

Analyse Ihrer Anlagen:

  • Sichtprüfung der Anlagen und Bewertung des aktuellen Zustands.
  • Erfassung aller Betriebsbedingungen, z. B. Nutzungszeiten, Umgebungsbedingungen und Wartungshistorie.

Risikobewertung:

  • Identifikation potenzieller Gefahrenquellen.
  • Bewertung des Risikograds unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenspotenzial.

Maßnahmen­planung:

  • Entwicklung von Lösungen, die Risiken beseitigen oder minimieren.
  • Priorisierung der Maßnahmen anhand der Dringlichkeit.

Dokumentation:

  • Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
  • Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit und Integration in bestehende Sicherheitskonzepte.

Umsetzungs­begleitung: (optional)

  • Unterstützung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
  • Nachkontrolle und Anpassung bei Bedarf.

Ihre Vorteile einer Gefährdungs­beurteilung durch uns

  • Rechtliche Sicherheit: Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.
  • Langfristige Effizienz: Reduktion von Störungen und Maximierung der Lebensdauer Ihrer Anlagen.
  • Spezialisierte Expertise: Unsere Fachleute verfügen über umfassende Erfahrung in der Bewertung und Optimierung von Klima-, Lüftungs- und kältetechnischen Anlagen.
  • Transparente Prozesse: Klare Dokumentation und verständliche Empfehlungen für jede Gefährdung.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Berücksichtigung aller Sicherheits-, Hygiene- und Effizienzaspekte.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gefährdungs­beurteilung

Alle Klima-, Lüftungs- und kältetechnischen Anlagen, die in gewerblichen Gebäuden betrieben werden, insbesondere solche mit hohem Gefährdungspotenzial.

Eine initiale Beurteilung ist bei der Inbetriebnahme erforderlich. Wiederholungen sollten regelmäßig oder bei Änderungen an der Anlage erfolgen.

Nur geschulte Fachleute mit entsprechender Qualifikation gemäß BetrSichV und TRBS dürfen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, können Bußgelder verhängt werden. Zudem haften Betreiber bei Vorfällen.

Betriebsanleitungen, Wartungsberichte und Dokumentationen der Anlagen erleichtern die Beurteilung.

Jetzt Kontakt aufnehmen – um Gefährdungen sicher vorzubeugen!

Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Lassen Sie uns besprechen, was für Sie am meisten Sinn macht.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre RLT- und Kälteanlagen sicher und zuverlässig betrieben werden können.