Energetische Inspektion

Maximale Energieeffizienz durch die energetische Inspektion Ihrer Lüftungs- und Klimaanlagen (nach § 74 – 78 GEG)

Die GEG-Inspektion hilft, Energie zu sparen und nachhaltig zu handeln

Klimaanlagen haben oft einen enormen Anteil am Energieverbrauch in gewerblichen Gebäuden. Eine fehlerhafte oder ineffiziente Anlage treibt die Betriebskosten unnötig in die Höhe und belastet die Umwelt.

Eine Energetische Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch uns identifiziert Einsparpotenziale und stellt sicher, dass Ihre Anlage effizient und gesetzeskonform arbeitet!

Warum ist eine energetische Inspektion so wichtig?

  • Kostensenkung: Ineffiziente Anlagen erhöhen die Betriebskosten erheblich. Mit einer Inspektion decken wir Optimierungsmöglichkeiten auf und senken Ihre Energiekosten nachhaltig.
  • Umweltschutz: Reduzieren Sie den Energieverbrauch Ihrer Anlage mit unserer Hilfe und minimieren Sie Ihren CO2-Fußabdruck.
  • Rechtliche Sicherheit: Das GEG verpflichtet Betreiber von Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 12 kW zur regelmäßigen Inspektion.
  • Technische Optimierung: Überprüfung der Dimensionierung, Effizienz und Regelung der Anlage, um den optimalen Betrieb sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen

Entscheidend ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das schreibt in den §§ 74 – 78 die energetische Inspektion für Klimaanlagen vor. Geregelt werden unter anderem:

  • Pflicht zur Inspektion: Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme das erste Mal geprüft werden.
  • Inspektionsintervalle: Alle zehn Jahre muss erneut eine Inspektion durchgeführt werden.
  • Ziel: Es ist sicherzustellen, dass die Anlage effizient arbeitet und den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht.
  • Dokumentationspflicht: Sie als Betreiber sind weiterhin dazu verpflichtet, den Inspektionsbericht bei der zuständigen Behörde auf Anfrage vorzulegen.

Wer ist von der Inspektionspflicht betroffen?

→ Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima-/Lüftungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 12 kW.

→ Zudem gibt es eine Stichprobenregelung für Anlagen in gleichartigen Gebäuden (möglich ist z.B. eine Verpflichtung zur Inspektion für 10 % der Anlagen bei über 10 Klimaanlagen).

Ausnahme: Nicht inspektionspflichtig sind Anlagen mit moderner Gebäudeautomation, die den Energieverbrauch kontinuierlich überwachen und optimieren können.

Wie können wir Sie bei der Umsetzung der GEG-Vorgaben unterstützen?

Unsere Leistungen für Sie im Detail

1. Vorinspektion und Dokumentationsprüfung

  • Analyse der vorhandenen Anlagendokumentation und Abgleich mit den Anforderungen.
  • Erhebung der Gebäudedaten, versorgten Flächen und Nutzungsszenarien.
  • Gespräche mit Betreibern und Nutzern zur Ermittlung von Hinweisen auf Effizienzprobleme.

2. Vor-Ort-Inspektion

  • Sichtprüfung der Anlage und Erfassung des aktuellen Betriebszustands.
  • Messungen:
    Luftvolumenströme, Systemtemperaturen, Feuchte- und Druckverhältnisse.
    Effizienz der Wärmerückgewinnung (WRG) und Kühlleistung.
    Stromaufnahme der Ventilatoren und andere Verbrauchswerte.
  • Überprüfung der Dimensionierung im Verhältnis zur tatsächlichen Gebäudenutzung.

3. Prüfung der Regelungstechnik

  • Kontrolle der Regelungsparameter (z. B. Betriebszeiten, Sollwerte, Volumenströme).
  • Überprüfung der Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik (GLT).
  • Abgleich von IST- und SOLL-Werten.

4. Erstellung eines Inspektionsberichts

  • Detaillierter Bericht mit den Ergebnissen der Inspektion:
    Effizienzkennwerte: Vergleich mit Referenzwerten gemäß GEG / DIN SPEC 15240.
    Einsparpotenziale: Maßnahmenvorschläge zur Optimierung der Anlageneffizienz.
    Dokumentation: Registrierung des Berichts beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

5. Nachbesprechung und Umsetzung (optional)

  • Besprechung der Ergebnisse mit Empfehlungen zur Optimierung.
  • Unterstützung bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen, z. B. Modernisierung oder Anpassung der Regelungstechnik.

Wie läuft die Inspektion durch uns ab?

Vorbereitung:

  • Sammlung aller relevanten Unterlagen und Definition des Inspektionsumfangs.

Vor-Ort-Termin:

  • Begehung der Anlage, Messungen und Sichtprüfung.
  • Aufnahme aller relevanten Daten, inkl. fotografischer Dokumentation.

Auswertung:

  • Analyse der Messdaten und Vergleich mit Referenzwerten.
  • Erstellung des Berichts mit Maßnahmenempfehlungen.

Registrierung:

  • Eintragung des Berichts beim DIBt, damit er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die Vorgaben des GEG und vermeiden Bußgelder von bis zu 10.000 EUR.
  • Kosteneffizienz: Langfristige Einsparungen durch Optimierung Ihrer Anlagen.
  • Nachhaltigkeit: Reduzieren Sie den Energieverbrauch und leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz.
  • Fachliche Kompetenz: Unsere Experten sind nach DIN SPEC 15240 zertifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung.
  • Transparenz: Klare Berichte und verständliche Empfehlungen für eine bessere Entscheidungsgrundlage.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur energetischen Inspektion

Alle Klimaanlagen und kombinierten Klima-/Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von über 12 kW.

Erstinspektion nach zehn Jahren, danach wiederkehrend alle zehn Jahre.

Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und -komplexität. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Anlagenschemata, Betriebszeiten, Kühllasten und andere technische Parameter. Fehlen diese Daten, unterstützen wir Sie bei der Erfassung vor Ort.

Bußgelder von bis zu 10.000 EUR können verhängt werden, der Betreiber haftet zudem für Schäden durch ineffiziente Anlagen.

Jetzt Kontakt aufnehmen – für eine optimale Energieeffizienz Ihrer RLT-Anlagen!

Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Lassen Sie uns besprechen, was für Sie am meisten Sinn macht.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre RLT-Anlage energieeffizient arbeitet